Ein  Haufen Euromünzen, bunt durcheinander gewürfelt.

Gute Arbeit - faire Bezahlung für Künstler:innen und Kulturschaffende

Honoraruntergrenzen für Kulturförderung des Landes NRW

Seit dem 1. August 2024 gilt eine neue Vergütung für zwei Landesprogramme der Kulturellen Bildung  wie Künstler in die Kita und Kultur und Schule. Ab Januar 2026 werden die Honoraruntergrenzen auch für Veranstaltungen mit NRW-Landesförderung aller anderen Sparten verbindlich eingeführt: Literatur, Musik, Darstellende Kunst und Bildende Kunst. Für die Festlegung von Honoraruntergrenzen wurden eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel die Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums beziehungsweise die Wirtschaftskraft des Veranstalters.

Zur Informationsseite beim MKW NRW (externer Link).

Die Matrix und die FAQs finden Sie auch als Download (nicht barrierefrei) unter dieser Information.

Mindesthonorare: Honorar-Rechner für Künstler:innen

Das Dortmunder Kulturbüro hat einen digitalen Mindesthonorar-Rechner für Künstler:innen entwickelt. Das Tool hilft dabei, Mindesthonorare nach der ab 2026 geltenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen mit wenigen Klicks zu berechnen. Der Rechner ist ab sofort landesweit und frei zugänglich – ein wichtiger Service für alle, die sich unter der Beteiligung von Künstler:innen um Fördermittel bewerben. 

Zum Honorarrechner (extern)

Honorarmatrix der Kulturministerkonferenz

In der 8. Sitzung der Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) im Jahr 2022 wurde eine Matrix-Struktur vorgelegt, mit der innerhalb der einzelnen Länder faire spartenspezifische Honorare für Künstlerinnen und Künstler ermittelt werden können.

Im Bereich der Vergütung war eigens eine „Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler“ mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachhintergründe eingesetzt worden, um spartenspezifische Honorarempfehlungen zu ermitteln. Als Arbeitsergebnis dieser Kommission wurde in der Sitzung eine Honorarmatrix-Struktur vorgestellt, die auch in Abstimmung mit Fach- und Arbeitgeberverbänden entwickelt wurde.

Die Honorarmatrix als PDF (extern)

Die ver.di-Basishonorare

Für ei­ne faire Ent­loh­nung in der Kunst und Kul­tur hat ver­.­di ein trans­pa­ren­tes Mo­dell zur Be­rech­nung von Ba­sis­ho­no­ra­ren ent­wi­ckel­t. Ziel ist ih­re ver­bind­li­che Ver­an­ke­rung in För­der­richt­li­ni­en. Ver.di stellt auf seiner Website das Be­rech­nungs­mo­dell  in einer Prä­sen­ta­ti­on vor, lie­fert da­zu vie­le Bei­spiel­ho­no­ra­re so­wie wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum The­ma.

Zum Berechnungsmodell (extern)

Übersicht über die Honorarempfehlungen der Verbände

Beim Deutschen Kulturrat gibt es eine Übersicht zu den Verbänden der unterschiedlichen Kultursparten und den jeweiligen Honorempfehlungen.

Zur Übersicht

Tabelle zur Berechnung von Basishonoraren

Die Gewerkschaft Ver.di stellt  einen Honorarrechner für selbstständige Kreative auf Grundlage des TVöD zur Verfügung.

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Honorarempfehlungen für freiberufliche Kulturwissenschaftler:innen

Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes freiberuflicher Kulturwissenschaftler:innen (BfK) hat am 18.03.2022 seine Honorarempfehlungen aktualisiert. Die Honorare verstehen sich zuzüglich der Nebenkosten (Büronebenkosten, Herstellungsnebenkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten) und zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zu den Honorarempfehlungen des BfK (extern)

Stellenportal für Kulturschaffende

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat  auf seiner Website eine aktuelle Stellenbörse für den Kulturbereich geschaltet.

Zum Stellenportal (extern)